Besserer Schutz für Ihr Betriebsgebäude – und Sie zahlen keinen Cent mehr!
Natürlich wissen wir, dass Sie bereits versichert sind. Aber auch, wenn alles korrekt bewertet und umfassend abgesichert wurde, können im Schadenfall böse Überraschungen drohen. Unsere Genossenschaft hat mit verschiedenen Versicherungsunternehmen Sondervereinbarungen getroffen, die solche Überraschungen deutlich im Zaum halten.
Unsere Vorteile in der betrieblichen Gebäudeversicherung
Mit unseren Sonderkonditionen verbessern wir Ihren Versicherungsschutz, ohne dass Sie mehr zahlen. Wechseln Sie von Versicherer A zu B und nutzen Sie die günstige Prämie von A und die besseren Bedingungen von B.
Beispiele aus der Praxis: Erweiterungen in unseren Sondervereinbarungen
Garagenklausel
Nutzen Sie Lagerhallen als Stellplätze für Ihre Fahrzeuge? Kurzschlüsse oder Ölundichtigkeiten können Gebäudebrände auslösen. Laut Garagenverordnung der Bundesländer dürfen Kraftfahrzeuge nur in zugelassenen Garagen abgestellt werden. Wer dies ignoriert, riskiert im Schadenfall eine Kürzung der Versicherungsleistung. Unsere Klausel stellt sicher, dass der Versicherer auch leistet, wenn gegen die Garagenverordnung verstoßen wird.
Bedingungsweiterentwicklung
Nie mehr Sorgen, dass Ihr Tarif veraltet ist! Mit unserer automatischen Bedingungsweiterentwicklung haben Sie die Möglichkeit, Schadensregulierung nach den neuen, verbesserten Bedingungen zu verlangen, wenn diese zu Ihrem Vorteil ausfallen.
Unterversicherung
Bei Gebäuden wird der Versicherungswert oft einfach aus dem Vorvertrag übernommen. Neuanschaffungen und bauliche Veränderungen werden oft nicht gemeldet, so dass der tatsächliche Wert über der Versicherungssumme liegt. Dies kann im Schadensfall zu hohen Abzügen führen. Mit unserer Klausel verzichtet der Versicherer auf die Anrechnung einer Unterversicherung.
Betriebliche Gebäudeversicherung – Vermeiden Sie folgende verborgene Probleme, um böse Überraschungen zu vermeiden
- Einhalten gesetzlicher, behördlicher oder vereinbarter Sicherheitsvorschriften
- Unterversicherung durch Wertübernahme
- Gutachter und Sachverständige
- Sicherungen sind nicht vorhanden oder wurden nicht angewandt
- Kürzung der Versicherungsleistung bei grober Fahrlässigkeit
- Obliegenheiten und Gefahrerhöhungen
Das Einhalten gesetzlicher, behördlicher oder vereinbarter Sicherheitsvorschriften
Kennen Sie die Garagenverordnung und halten Sie diese ein? Lassen Sie die DGUV U3-Prüfung regelmäßig durchführen? Ein Verstoß kann zur Kürzung Ihrer Entschädigung führen. Je nach Schwere des Verschuldens können Sie im Extremfall ganz leer ausgehen.
Unterversicherung durch Wertübernahme
Der Wert des Betriebsgebäudes wird oft nur geschätzt oder aus dem Vorvertrag übernommen. Neuanschaffungen und bauliche Veränderungen werden nicht gemeldet. Im Schadensfall wird nur anteilig ersetzt, was versichert ist. Je größer der Schaden, desto schmerzhafter das Problem.
Gutachter und Sachverständige
Je größer der Schaden, desto wahrscheinlicher beauftragt der Versicherer einen Gutachter, der den Schaden bewertet. Beauftragen Sie selbst einen Gutachter für eine zweite Meinung, müssen Sie dessen Kosten selbst tragen.
Sicherungen sind nicht vorhanden oder wurden nicht angewandt
Vertraglich vereinbarte Sicherungen wie Alarmanlagen oder Feuerlöscheinrichtungen müssen vorhanden und funktionsfähig sein. Andernfalls kann es zu Entschädigungskürzungen kommen.
Kürzung der Versicherungsleistung bei grober Fahrlässigkeit
Wer die nötige Sorgfalt außer Acht lässt, riskiert, dass sein Handeln als grobe Fahrlässigkeit gewertet wird. Je nach Schweregrad kann der Versicherer die Entschädigungsleistung kürzen.
Obliegenheiten und Gefahrerhöhungen
Als Kunde müssen Sie verschiedene Obliegenheiten vor und bei Eintritt des Schadenfalls erfüllen. Gefahrerhöhungen können sich negativ auf die Schadenregulierung auswirken. Die böse Überraschung kann eine empfindliche Leistungskürzung für die betriebliche Gebäudeversicherung sein.
➔ Unsere Lösungen für die betriebliche Gebäudeversicherung
In den beschriebenen Fällen kann es um Tausende von Euro gehen oder sogar darum, ob Sie einen Schaden komplett alleine tragen müssen. Wir verbessern Ihren Schutz, ohne dass Sie mehr bezahlen müssen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, welche Lücken derzeit bestehen und welche Lösungen wir Ihnen bieten können. Selbstverständlich unverbindlich und ohne Verpflichtungen. Versicherungen sollen einen Zweck erfüllen – und das möglichst gut. Nicht mehr und nicht weniger.