Unterschätzte Gefahren in der Inhaltsversicherung und wie Sie sich schützen
Die Geschäftsinhaltsversicherung ist für Unternehmen unverzichtbar, um den Wert von Betriebseinrichtung, Waren und Vorräten zu schützen. Doch trotz umfassender Absicherung kann es im Schadensfall zu bösen Überraschungen kommen. Hier erläutern wir Ihnen die versteckten Fallstricke und zeigen Ihnen Lösungswege auf, wie Sie Ihre betriebliche Inhaltsversicherung optimal gestalten können.
Gesetzliche Vorschriften und vereinbarte Deckungen in der Inhaltsversicherung
Regelmäßige DGUV V3-Prüfung
Wussten Sie, dass die Berufsgenossenschaften die regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel durch einen Sachkundigen vorschreiben? Dazu gehört alles, was mit Strom betrieben wird, vom Computer über die Steckdosenleiste bis hin zur Kaffeemaschine und zum Wasserkocher.
Viele Gewerbetreibende sind sich dieser Pflicht nicht bewusst, doch eine Nichtbeachtung kann den Versicherungsschutz gefährden.
Gefahr der Unterversicherung
Ein häufig auftretendes Problem ist die Unterversicherung. Der Wert der Betriebseinrichtung wird oft geschätzt oder aus dem Vorvertrag übernommen. Neuanschaffungen oder bauliche Veränderungen werden nicht immer gemeldet, was zu einer Unterversicherung führen kann.
Im Schadensfall wird dann die Entschädigung im Verhältnis zur Versicherungssumme gekürzt. Mit unserer Spezialklausel verzichtet der Versicherer auf den Einwand der Unterversicherung und ersetzt den gesamten Schaden bis zur Versicherungssumme.
Kürzung bei Nichteinhaltung von Sicherungen
Versicherer vereinbaren regelmäßig Sicherungen wie Alarmanlagen oder Brandschutzmaßnahmen. Werden diese Sicherungen nicht eingehalten, kann dies zu Leistungskürzungen führen. Lässt man zum Beispiel ein Fenster gekippt und es kommt zu einem Einbruch, wird die Entschädigung massiv gekürzt. Unser Deckungskonzept leistet auch in solchen Fällen mindestens 80 % des entstandenen Schadens.
Weitere Stolpersteine für Ihre Entschädigung in der Inhaltsversicherung
Neben den oben genannten Punkten gibt es weitere Stolpersteine, die Ihren Versicherungsschutz gefährden können.
- Unvollständige Betriebsbeschreibung
- Verzicht auf Rücktritt bei vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung
- Grob fahrlässig verursachte Schäden
- Grob fahrlässig nicht angezeigte Gefahrerhöhung
- Gutachterverfahren
Unvollständige Betriebsbeschreibung
Stellt sich im Schadensfall heraus, dass die Betriebsbeschreibung fehlerhaft oder unvollständig ist, kann der Versicherer die Leistung verweigern. Ein bekanntes Beispiel ist das „Kachelofenbauer-Urteil“, bei dem der Versicherer einen Schaden ablehnte, weil die Fliesenlegerarbeiten nicht in der Betriebsbeschreibung enthalten waren. Sind Sie sicher, dass Ihre Betriebsbeschreibung alle Ihre Leistungen abdeckt?
Verzicht auf Rücktritt bei vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung
Beim Abschluss einer Inhaltsversicherung müssen Angaben zu Schäden in der Vergangenheit gemacht werden. Wird ein Schaden nicht korrekt angegeben, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Dies hat zur Folge, dass Sie den aktuellen Schaden selbst tragen müssen und Schwierigkeiten haben, einen neuen Versicherer zu finden.
Grob fahrlässig verursachte Schäden
Wer bei einer Handlung die erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt, handelt grob fahrlässig. Grobe Fahrlässigkeit kann zur Kündigung und/oder zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen. Dank unseres Deckungskonzeptes wird trotz grober Fahrlässigkeit eine Mindestleistung von 80% des Schadens erbracht.
Grob fahrlässig nicht angezeigte Gefahrerhöhung
Ein Beispiel: Sie stellen einen Container mit leicht brennbaren Abfällen auf und melden dies dem Versicherer nicht. Kommt es zu einem Brand, kann der Versicherer die Leistung verweigern. Mit unserem Deckungskonzept können Sie jedoch sicher sein, dass mindestens 80 % des Schadens ersetzt werden.
Gutachterverfahren
Bei Meinungsverschiedenheiten über die Schadenhöhe ist ein Sachverständigengutachten erforderlich. In unserem Deckungskonzept übernimmt der Versicherer die Kosten des Gutachtens zu 100 %, so dass Sie die Entscheidung des Versicherers auf dessen Kosten überprüfen lassen können.
Unser Angebot: Das Beste für Ihr Unternehmen
Unser leistungsstarkes Deckungskonzept bietet Ihnen umfassenden Schutz und einzigartige Erweiterungen, die weit über dem Marktdurchschnitt liegen.
Hier einige Beispiele:
➔ Unterversicherungsverzicht:
Sie erhalten auch bei Unterversicherung den vollen Schaden ersetzt.
➔ Sicherungen:
Bei Nichteinhaltung der Sicherheiten leistet unser Konzept mindestens 80% des Schadens.
➔ Gesetzliche, behördliche oder vereinbarte Sicherheitsvorschriften:
Mindestens 80 % des Schadens werden ersetzt, auch wenn Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten wurden.
➔ Grob fahrlässig verursachte Schäden:
Trotz grober Fahrlässigkeit werden mindestens 80 % des Schadens ersetzt.
➔ Sachverständigenverfahren:
Der Versicherer übernimmt die Kosten für ein Sachverständigengutachten zu 100 %.
In den beschriebenen Fällen kann es um Tausende von Euro gehen – oder darum, ob Sie einen Schaden ganz alleine tragen müssen. Wir können Ihren Schutz verbessern, ohne dass Sie auch nur einen Cent mehr bezahlen müssen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, welche Lücken Sie derzeit haben und welche Lösungen wir Ihnen anbieten können. Versicherungen sollen einen Zweck erfüllen und das so gut wie möglich. Nicht mehr und nicht weniger.
Lernen Sie uns kennen
Wir analysieren sorgfältig den Bedarf Ihres Unternehmens und stellen aus dem Produktangebot vieler Versicherungsgesellschaften den optimalen Schutz zusammen. Vertrauen Sie auf unser Know-how, unsere Erfahrung und unsere hervorragenden Produkte. Lassen Sie uns Ihren Versicherungsschutz verbessern – wir sind sicher, Sie werden begeistert sein!